Was passiert ...

... wenn ein neues Mitglied der Gesellschaft beitreten will?

Unsere Gesellschaft kennt keine geschlossene Mitgliederzahl. Ein Eintritt ist jederzeit möglich. Dieser Beitritt kann an sachliche Voraussetzungen beim Interessenten ­gebunden sein (z.B. Zugehörigkeit zu einem bestimmten Beruf oder Handwerk). Die Geschäftsführung entscheidet über den Antrag.

... wenn ein Gesellschafter ­ausscheiden möchte?

Austritte sind mit der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist möglich. Der aus­scheidende Gesell­schafter erhält sein einbezahltes Geschäfts­guthaben zurück.

... mit dem Gewinn der Gesellschaft?

Die Generalversammlung entscheidet grundsätzlich über die Gewinnverwendung. Ein Teil stärkt die Rücklagen. Der zur Ausschüttung kommende Teil wird unter den Gesellschaftern nach Geschäfts­guthaben verteilt. Die Besonderheit in der Gewinnverwendung ist die Rückvergütung. Dabei kann je nach Inanspruchnahme der Leistungen der Gesellschaft ein Teil des Gewinnes als Betriebsausgabe an die Mitglieder vergütet.

... wenn die Gesellschaft Verluste ausweist?

Die Rücklagen und das Geschäftsguthaben dienen zum Verlustausgleich.

... im Haftungsfall?

Das Vermögen der Gesellschaft haftet den ­Gläubigern. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen, sodass allein das Eigenkapital der ­Genossenschaft haftet. In diesem Fall wird ­keine Nachschusspflicht vorgeschlagen, so dass Sie ­keine Nachschusspflicht haben werden.

... wenn die Gesellschaft aufgelöst wird?

Eine Gesellschaft wird durch Beschluss der Generalver­samm­lung aufgelöst – sieht man von einem ­Insolvenzfall ab. In sehr seltenen Fällen werden Gesellschaften auf begrenzte Zeit gegründet; sie enden mit dem vorgesehenen Zeitpunkt oder der Erreichung des Ziels der Gesellschaft.

... wenn ich jetzt noch unsicher bin?

Nichts. Sie haben die Zeit, die Sie benötigen. Ein Eintritt in die Gesellschaft ist jederzeit möglich. Bei Fragen ­können Sie auch gerne auf Mitglieder der Arbeitskreise „Dorfladen Treffel­stein“ zukommen. ­Weitere Ansprechpartner sind 1. Bürgermeister, Herr Helmut Heumann, und Herr Wolfgang Gröll, New WAY Betriebs- und Wirtschafts­beratung GmbH, Tel. 0171 6847649.

 

Überzeugt?

Dann machen Sie mit! Füllen Sie nachfolgende Absichtserklärung aus und lassen diese den Mitglieder Arbeitskreises oder der Gemeinde Treffelstein zukommen. Vielen Dank.