Online Frage-Antwort-RundeN

In den online Frage-Antwort-Runden am Mittwoch, 23.02.2022, und Samstag, 26.02.2022, sowie vorher und nachher haben die Mitglieder des Arbeitskreises viele Fragen erreicht. Die am häufigsten gestellten Fragen möchten wir hier nochmal klären:  

 

Ist man durch eine Einlage verpflichtet sich ehrenamtlich im Dorfladen zu engagieren?
Nein.

Muss man aus dem Gemeindegebiet Treffelstein stammen, um eine Einlage machen zu können?
Nein. Jeder ist herzlich willkommen, der die Initiative Dorfladen unterstützen möchte.

Welcher Gewinn ist als Einleger zu erwarten?
Die Investition in den Dorfladen ist eine Investition ins Dorf. Das Primärziel der Genossenschaft ist die Erhaltung der Lebensmittelnahversorgung. Sollten Gewinne erzielt werden, werden diese v.a. in den ersten Jahren reinvestiert, später werden die Genossenschaftseinleger ggf. durch Warengutscheine an Überschüssen beteiligt.

Reichen 55.000 € Kapital? Es soll ja damit der „alte Wirt“ in der Hauptstraße 1 komplett umgebaut werden, oder?
Das Kapital reicht. Aber nicht, um das Gebäude in der Hauptstraße 1 zu sanieren. Das ist ein Projekt der Gemeinde Treffelstein, nicht des Dorfladens.
Der errechnete Kapitalbedarf von 55.000 € beinhaltet den Investitionsbedarf für notwendige Umbauten und Erneuerungen im bisherigen Ladengeschäft „Babl“, die Erstausstattung mit Waren, Personalkosten sowie einen Puffer für mögliche Anlaufverluste.

Welches Risiko birgt eine Einlage im Dorfladen?
Das maximale Risiko besteht darin, die Einlage zu verlieren, sollte der Dorfladen scheitern. Es besteht keine Nachschusspflicht.

Bekommt man im Dorfladen nur regionale Produkte?
Nein, der Dorfladen hat als Grundsortiment alle Waren des täglichen Bedarfs zu vergleichbar günstigen Preisen sowie eben zusätzlich spezielle, regionale Produkte.

Steht das Personal schon fest?
Nein. Die Bewerbungsphase wird demnächst eröffnet und in Zeitung sowie online veröffentlicht.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Mitglieder des Arbeitskreises oder die Gemeindeverwaltung Treffelstein wenden.